Gaebler Info und Genealogie
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Anfang und Weg evangelischer Jugendarbeit der Hannoverschen Landeskirche von 1839 bis 1969 Herausgegeben 2010 im Auftrag der Evangelischen Jugend in der Landeskirche Hannovers und des Ev.-luth. Landesjugenddienstes Hannover von Ulrich Renner, Jobst Besser und Peter Tidow ISBN: 978-3-9806265-5-9 Verfasser der folgenden Auszüge: Ulrich Renner Inhalt Der Neuanfang der Jugendarbeit nach dem Krieg. Konsolidierung der Jugendarbeit in der Landeskirche Anhang Der Neuanfang der Jugendarbeit nach dem KriegSeite 263 – 266Die Verbände, die landeskirchenübergreifend arbeiteten, wirkten natürlich in die Jugendarbeit unserer Landeskirche ein: das Burckhardthaus, der MBK (Mädchen-Bibelkreise), der in der hannoverschen Landeskirche nur wenige Stützpunkte hatte, der EMP (Evangelischer Mädchen-Pfadfinderbund) auf der weiblichen Seite, der CVJM (Christlicher Verein Junger Männer), die CP (Christliche Pfadfinderschaft) und der BK (Schülerbibelkreise, bei uns »Evangelische Jungenschaft Niedersachsen«) auf der männlichen Seite und der EC (Jugendbund für Entschiedenes Christentum), der koedukativ arbeitete. Neben den Werken und Verbänden gab es als überregionale Plattform den Zusammenschluss der Landesjugendpfarrer der einzelnen Landeskirchen in der Landesjugendpfarrerkonferenz. Schon in der Zeit des Kirchenkampfes hatte es diesen Zusammenschluss gegeben, allerdings nur mit den Teilnehmern, die auf der Seite der Bekennenden Kirche standen. Von ihnen war 1934 die »Jugendkammer der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche« gebildet worden, deren Vorsitzender zuerst Otto Riethmüller war und nach dessen plötzlichem Tod Heinrich Riedel, der bayerische Landesjugendpfarrer. Seit 1942 war der württembergische Landesjugendpfarrer Dr. Manfred Müller Vorsitzender. Er lud Anfang 1945 »dieses Gremium zu einer Sitzung nach Würzburg« ein. Nur drei Landesjugendpfarrer aus dem süddeutschen Bereich können anreisen; das Verkehrsnetz ist zusammengebrochen. Viel zu beraten gibt es auch nicht. ... Doch über die Zukunft nach dem Krieg kann man sich Gedanken machen. Die gewachsene Gemeinsamkeit mit der Kirche soll auf alle Fälle erhalten bleiben. Sie soll Plattform werden für eine größere Mannigfaltigkeit in der Arbeit, die man 1934 hat aufgeben müssen. Als dann Ende 1945 Landesjugendpfarrer und Vertreter der nun wieder zugelassenen Jugendwerke des CVJM, des Burckhardt-hauses, des BK, MBK, EC und der CP miteinander nach der ... angemessenen Struktur suchten, wurde die Jugendkammer neu gebildet, in der sich die kirchlichen Jugendwerke, bei aller organisatorischen Selbständigkeit gegenüber den Kirchen, doch als Jugend der Gemeinde verstanden. Wohl wegen der verkehrsmäßig günstigen Lage von Hannover kommt man dann am 15/16.5.1946 in der teilweise zerstörten Wohnung des hannoverschen Landesjugendpastors zur Gründungsversammlung der »Evangelischen Jugend Deutschlands EJD« zusammen. Sie versteht sich als »freiwillige Gemeinschaft auf dem Boden der Gemeinde.« Hier wurde das Kreuz auf der Weltkugel als das gemeinsame Zeichen evangelischer Jugend beschlossen. In die Jugendkammer delegierte der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland als seinen Vertreter Hanns Lilje. Vorsitzender der Jugendkammer wurde wieder Manfred Müller. 1949 wurde die Jugendkammer der EKD um die freikirchliche Jugendarbeit erweitert und gab sich den Namen »Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands«. Als es 1948 mit dem Bundesjugendplan auch Geld für die Jugendarbeit gab, musste für die Arbeitsgemeinschaft eine Geschäftsstelle eingerichtet werden – wegen des Dienstsitzes von Manfred Müller in Stuttgart (ab 1993 in Hannover). Sie hatte nach den vorgegebenen Richtlinien Anträge aus den Landes- und Freikirchen hereinzuholen, Mittel dafür in Bonn zu beantragen und dann auch über die Verwendung der Gelder Bonn gegenüber abzurechnen. Von 1951 an war Elisabeth Weisser die erste Geschäftsführerin, später bis 1968 Hauptgeschäftsführerin. Ihr ist der planmäßige und sachorientierte Aufbau der Geschäftsstelle in Stuttgart zu verdanken. Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands AGEJD hat mit eigenen Stellungnahmen, Anstößen und Aktivitäten und durch Hereinholen zweckgebundener Sachmittel weit in die Jugendarbeit auch unserer Landeskirche hineingewirkt. So erarbeitete und verbreitete sie 1946 eine »Zeichenordnung für die Evangelische Jugend Deutschlands«, regte 1951 die Bildung von Jugendkammern in den Landeskirchen an, ließ durch den Sozialausschuss eine Adventsbitte herausgehen »Helft den Gefangenen«, äußerte sich 1952 zum Waffendienst »Entscheidung aus dem Gehorsam des Glaubens«, sorgte durch einen eigenen Referenten (einer der ersten unter ihnen war Christoph Gäbler aus Niedernjesa) für die Verbindung zur »Jugendkammer Ost«, förderte Partnerschaftsbesuche und finanzierte materielle Hilfen usw. Sie regte auch das theologische Gespräch der Gruppierungen innerhalb der evangelischen Jugend an, erarbeitete und versandte durch die »Mittelstelle für Werk und Feier« Laienspiele und machte Vorschläge für die Gestaltung von Jugendtagen und Jugendtreffen - bis hin zum Deutschen Evangelischen Kirchentag. Alle Landesjugendpfarrer unserer Landeskirche haben in der AGEJD bzw. aej, wie sie später hieß, mitgearbeitet: Hans-Helmut Peters als Vorsitzender des Ökumenischen Arbeitskreises und Vertreter der AGEJD im Textplanausschuss, Hans-Helmut Flohr als Vorsitzender vom »Leiterkreis der Evangelischen Jugend auf dem Lande«, als Vorsitzender der Landesjugendpfarrer-Konferenz und als Vorstandsmitglied und Ulrich Renner im Sozialausschuss und im Direktorium der Wichernschule in Hannover, einer Modellschule für Jugend- und Sozialarbeit, die später eine höhere Fachschule und dann eine Fachhochschule wurde. Außerdem war er (letzter bei der Leipziger Frühjahrsmesse 1967 gesamtdeutsch gewählter) Vorsitzender der Landesjugendpfarrer-Konferenz und Mitglied im Vorstand der AGEJD und schließlich Vorsitzender der »Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik und West-Berlin aej«. Auch andere Hannoveraner waren über die Landeskirche hinaus in Gliederungen bzw. Arbeitsbereichen der Evangelischen Jugend tätig: Dr. Henry Holze, Kreisjugendpastor und später Rektor des Pastoralkollegs in Loccum, als Vorsitzender des Burckhardthauses, Minnie Otte als stellvertretende Vorsitzende und Dr. Wilhelm Brunotte von 1962 bis 1968 als Direktor. Heinrich Karsch war hauptamtlicher Bundesführer der CP von 1951 bis 1961 und sein Nachfolger Jobst Besser von 1961 bis 1968 (vorher Pastor im Landesjugendpfarramt); Minnie Otte war Bundesmeisterin des EMP von 1954 bis 1958 und Christine Kunze von 1970 bis 1972; Bundes-Sekretärinnen des EMP mit Sitz in Gelnhausen waren Hanna Schultzen von 1957 bis 1962, Elisabeth Schwedhelm von 1962 bis 1966. Und schließlich sei noch Friedrich Bremer erwähnt, Kreisjugendpastor und Vorsitzender des Studienkreises »Jugend auf dem Land« und erster Direktor der Evangelischen Landjugendakademie in Altenkirchen.
Am 16. November 1946 trat Hans-Helmut Peters (seine Freunde nannten ihn H2, gesprochen »H-Quadrat«) das Amt des Landesjugendpfarrers an. Er war in der Jugendarbeit und bei den in ihr Tätigen kein Unbekannter. 1929/1930 hatte er in seinem Buch »Schwertkreuz« eine Grundlegung zum »Wollen evangelischer Jungenschaft im Bund Deutscher Bibelkreise« geschrieben. Im Vikariat und nach dem 2. theologischen Examen war er Pastor in Paris und Südfrankreich gewesen und 1944 als Pastor in die hannoversche Landeskirche zurückgekehrt, und zwar nach Hattendorf im Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg. Nach Kriegsende war er von dort beim Aufbau der Jugendarbeit in unserer Landeskirche beteiligt gewesen" und im Oktober 1945 in einen Ausschuss berufen worden, der »Richtlinien für die Jugendarbeit in der ev.-luth. Landeskirche Hannovers« erarbeiten sollte (zusammen mit Ida Roesener, Minnie Otte und Günter Tidow)". Aber die Ausarbeitung der Richtlinien geschah nicht so zügig, wie Landesjugendpastor Friedrich Weber sich das vorgestellt hatte", vielleicht auch bedingt durch dessen persönliche Einstellung. Während Weber ein einheitliches »evangelisches Jugendwerk der ev.-luth. Landeskirche Hannovers« befürwortete, in ein Jungmännerwerk und ein Jungmädchenwerk untergliedert, wünschte sich die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wohl mehr inhaltliche Aussagen über die Jugendarbeit selbst, wie sie dann in den »Richtlinien ... angenommen vom Landesarbeitsausschuss« zum Ausdruck kamen.
Zum Beginn evangelischer Jugendarbeit nach 1945 gab es keinen Gedanken an sogenannte Ost-West-Arbeit. Man betonte die Zusammengehörigkeit über die Zonengrenzen hinweg, die Jugendkammer der EKD blieb bis Ende der 50er Jahre die umfassende Klammer. Sowohl der Vorsitzende Manfred Müller als auch der Vorsitzende der Jugendkammer-Ost, Oberkonsistorialrat Erich Andler, betonten dies immer wieder, obwohl die Existenz einer »Jugendkammer-Ost« schon auf gewisse Schwierigkeiten deutete. Rückblickend kann man die Situation kaum mehr begreifen, wenn z. B. Oswald Hanisch (»Oha«) davon erzählte, dass er als Mitglied der Jugendkammer-Ost Gründungsmitglied der Freien Deutschen Jugend war und die Gründungsurkunde mitunterzeichnet habe. Aber die Spannung wurde auch schon erkennbar an der starken Betonung der Einheit, wie sie Andler 1952 ausdrückte: Wie wir zu einer Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengeschlossen sind und uns nicht auseinanderreißen lassen wollen, so hält auch die Evangelische Jugend in Ost und West zusammen. Ja, man kann sagen, dass sie sich noch viel stärker zusammengehörig fühlt als die Erwachsenen, weil ihr die konfessionellen Spannungen fremd sind. Aber die Freie Deutsche Jugend beanspruchte für sich, alleinige Organisation der Jugend in der DDR zu sein, die eine breite Aufklärungsarbeit über den wahren Charakter der Drahtzieher in der Jungen Gemeinde durchführt. ...Es ist notwendig, dass solche Schüler, ... die Verbindung zu faschistischen Gruppen in Westdeutschland und Westberlin haben, ... nicht nur aus der FDJ, sondern auch von den Oberschulen entfernt werden. Darauf folgte von der Arbeitsgemeinschaft der EJD im März 1953 ein »Wort an die Junge Gemeinde in der DDR« unter dem Obersatz »So ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit, und so ein Glied wird herrlich gehalten, so freuen sich alle Glieder mit.« Obwohl es weiterhin eine Arbeitsgemeinschaft der EJD gab, wurden doch Trennungen durch die verschiedenen politischen Systeme sichtbar. So forderte die Arbeitsgemeinschaft 1957 zu Begegnungen auf, die aber nur einseitig sein konnten: »Die Junge Gemeinde wartet auf unser Kommen.« Von Anfang an war die evangelische Jugend unserer Landeskirche an dem Zusammenhalten beteiligt und hat es nach Kräften unterstützt. Hans-Helmut Peters: Es ist ein Vorrecht, dass wir als fugend unserer Evangelischen Kirche in allen Zonen Deutschlands das gleiche Zeichen tragen und in einer Gemeinschaft leben. Dieses Vorrecht wird genutzt, wenn durch persönlichen Briefwechsel ausgetauscht wird, was wir uns gegenseitig an Anregung und Erfahrung zu sagen haben, wenn durch die Hilfe der Tat (Geldspenden, Lebensmittel, Bekleidung usw.) unter Beweis gestellt wird, was Losung für Berlin 1951 war und bleibt: Wir sind doch Brüder! ... Darüber hinaus gilt, dass regelmäßige Fürbitte in der Gemeinde Jesu Christi die größte Verheißung hat. Zunächst war Mecklenburg das »Patenland«. Später wurden von der EKD und der Inneren Mission die Partnerschaften neu geordnet: Sachsen und Hannover gehörten danach zusammen. In der Vorbereitung zum Kirchentag 1953 in Hamburg schrieb der Landesjugendpastor: Es kann sein, dass der diesjährige Kirchentag in Hamburg seine besondere Bedeutung erhält durch eine größere Teilnahme junger Menschen aus der Sowjetzone! Jugend aus Dresden hat sich bereits zu einer Sendboten-Fahrt durch Gemeinden unserer Landeskirche angemeldet; wir erwarten sie mit großer Freude?' 1954 wurde beim Landesjugendtreffen auf der Marienburg die Kollekte in den Gottesdiensten »für die Evangelische Jugend in der DDR.« gesammelt. Vieles von dem, was an Partnerschaft geschah, vollzog sich in der Stille ohne schriftliche Bekanntgabe, Bericht und Öffentlichkeitsarbeit: die Partnerschaften der Gemeinden und Kirchenkreise und ihrer Jugendgruppen, die jährlichen Begegnungsfreizeiten der Kreisjugendpastoren (bis 1961 in Westberlin meist in ehemaligen Schülerheimen), die zweimal jährlich stattfindenden Konferenzen der Landesjugendpfarrer im Stöcker- (später »Stephanus-«) Stift in Weißensee. Auch der Landesjugendkonvent hielt mindestens seit 1956 -so die Akten im Landeskirchlichen Archiv - Kontakte zu der Jungen Gemeinde in Sachsen. Es gab 1957 eine Tagung der Konventsvorstände der Landesjugendkonvente Deutschlands. Diese Tagungen wurden bis 1966 als »Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendkonvente Deutschlands« weitergeführt. Sie fanden in Berlin oder Leipzig mit oft anspruchsvollen Themen statt. Im April 1958 richtete die Synode der EKD ein »Wort ... an die Evangelische Jugend in Ost und West«, nachdem sie sich bei ihrer Tagung in Berlin mit Fragen junger Menschen befasst hatte." Darin wurde unter Punkt 5 besonders auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die durch die »Zertrennung unseres Volkes« entstanden waren. Einen tiefen Einschnitt in die Zusammengehörigkeit und in die Begegnungsarbeit brachte der Bau der Berliner Mauer im August 1961. Nun konnten Bewohner der DDR nicht mehr (über West-Berlin) mit dem Flugzeug in den Westen reisen. Und Besuchern aus der Bundesrepublik wurden alle Besuche schwer gemacht: Wartezeiten und strenge Kontrollen in Marienborn und Dreilinden, in Berlin mit meist genauen Kontrollen von Reisepass und oft langwierigen Gesprächen. Es waren nur noch Begegnungen über Tag möglich, Westdeutsche durften nicht in Ostberlin übernachten.
Es hatte nicht zur Stärke der evangelischen Jugend vor 1933 gehört das politische Gemeinwesen in Deutschland ernsthaft zu bedenken und an seiner Gestaltung mitzuwirken. Hier hatte die römisch-katholische Kirche mehr Erfahrung durch ihre ins politische Leben einwirkenden Verbände, Vereinigungen und durch das Zentrum als katholischer Partei. Es galt also für die evangelische Seite, in der sich entwickelnden Demokratie viel nachzuholen und neu zu lernen. Hermann Ehlers, vor 1934 in der ersten Reihe der Schülerarbeit und dann in der Bekennenden Kirche, nach 1945 juristischer Oberkirchenrat in Oldenburg und seit 1950 Bundestagspräsident, schrieb 1950 und 1951 zwei Hefte, die sich besonders an Jugendliche wandten »Hat unsere Demokratie einen Sinn?« und »Dein Staat und sein Grundgesetz«. Darin wurde jungen Menschen, die zum Teil noch Mitglieder in den Staatsjugend-Organisationen der Nazis gewesen waren, Demokratie erklärt und anschaulich gemacht. Ehlers warb um Zustimmung, Annahme und Leben in der neuen Staatsform, gerade auch bei Mitgliedern der Evangelischen Jugend. Im März 1949 wurden von der Jugendkammer der EKD »Studienkurse für Evangelische Jugendführung« ins Leben gerufen, die unter der Leitung des Hamburger Landesjugendpfarrers Hans-Otto Wölber stattfanden. Nach dem ersten Kurs wurde das Ergebnis im Heft 1 der »Studienblätter für Evangelische Jugendführung« unter dem Titel »Politische Jugend« veröffentlicht. In der Einleitung wurde ausgeführt: »Weder Sie, noch Ihr Jugendkreis, noch Ihre Gemeinde können Politik vermeiden. ... Wir sagen ja zur Politik. Und wir sehen im Christentum die einzige Möglichkeit, der großen politischen Versuchung zu widerstehen, der Versuchung zur Macht.« In diesem ersten Heft ging es vor allem um das Aufzeigen des Feldes »Politik« und um die politischen Jugendorganisationen. 1952 waren »Vertreter der Evangelischen Jugend aus den Landes- und Kreisjugendringen« auf der Heideburg bei Hamburg zusammengekommen und hatten ein »Votum zu jugendpolitischen Fragen« verfasst. Darin wurde u. a. gefordert, dass »bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben in den Jugendringen ... die Delegierten der Evangelischen Jugend ... von Organen berufen werden« sollten, die entsprechend der Arbeitsgemeinschaft der EJD auf der Ebene der Länder, Bezirke und Orte zu bilden sind«. Das sollte heißen, dass nicht ein Landesjugendpfarrer oder Kreisjugendpfarrer, ein Jugenddiakon oder ein Gemeindepastor kraft seines kirchlichen Amtes die Evangelische Jugend in den Jugendringen vertreten könnte. 1953 wurde im Heft 8 der »Studienblätter« das Thema »Jugend im Staat - Politische Themen in Jugendgruppen und Mitarbeiter in Jugendringen« behandelt: Der Vorsitzende der Jugendkammer der EKD schildert hier die politische Aufgabe der evangelischen Jugend. ...Er erläutert dabei: dass die Evangelische Jugend weitgehend eine indirekte politische Funktion hat; dass sie im Begriff ist, eine einseitige konservative Haltung zu überwinden; dass sie den Strukturgesetzen der Kirche unterliegt und deshalb nicht politisiert, auch nicht demokratisiert werden kann; dass sie in ihrer Arbeit in zunehmendem Maße heute politisch mitwirkt; dass sie eine politische Mittlerstellung einnehmen möchte; dass sie zugleich in Ost und West arbeitet und sich deshalb besondere Zurückhaltung auferlegen muß; dass nicht die Führung, sondern die Gruppenglieder auf breiter Front die Möglichkeiten des politischen Staatswesens erkennen müssen. Als stellvertretender Vorsitzender des Jugendpolitischen Ausschusses der EJD legte Eberhard Stammler orientierende »Thesen für das jugendpolitische Handeln« vor unter der Überschrift »Wie betreiben wir evangelische Jugendpolitik?«. Darin führte er aus: Die evangelische Jugend hat sich die Aufgabe der Jugendpolitik nicht selbst gesucht, sondern sie wurde durch die Ereignisse nach 1945 von dieser Aufgabe geradezu überfallen. Sie fand sich als Glied der Jugendringe vor, arbeitete dort Zug um Zug an den aktuellen Aufgaben mit, und erst im Laufe der Jahre wurde es immer deutlicher, dass damit ein neuartiger Aufgabenbereich der evangelischen Jugend zugewachsen war. Während zunächst die jugendpolitischen Aufgaben vielfach als »notwendiges Übel« oder gar als Fremdkörper gegenüber der eigentlichen evangelischen Jugendarbeit empfunden wurden, drängt sich jetzt die Notwendigkeit auf dieses jugendpolitische Handeln als legitime Funktion der evangelischen Jugendarbeit zu verstehen und zu pflegen. Die Hunderte von Vertretern der evangelischen Jugend in Jugendringen und in anderen jugendpolitischen Funktionen stellen immer dringlicher die Frage nach einer geistlichen Orientierung für diese Aktivität. Darum folgerte er, dass die Vertreter der Evangelischen Jugend zunächst einmal »die Anliegen und Interessen ihrer Organisation zu verstehen« hätten, dass sie dann auch mit den anderen Verbänden in den Jugendringen die Interessen der jungen Generation gegenüber der übrigen Gesellschaft wahrzunehmen hätten und sie schließlich »durch die Art ihres Mitwirkens sich als Zeugen Christi zu bewähren« hätten. Im April 1951 lud das Landesjugendpfarramt die Vertreter der Evangelischen Jugend in den Jugendringen zu einer Tagung in den Sachsenhain ein. Solche Arbeitstagungen gab es von da an immer wieder, auf denen »aus den verschiedenen Erfahrungsbereichen berichtet und aktuelle Fragen der Jugendpolitik erörtert werden« sollten. Die bisherige jugendpolitische Arbeit in Niedersachsen war weitgehend vom hannoverschen Landesjugendpfarramt in Gang gesetzt und begleitet worden. Aber auch in den anderen Landeskirchen in Niedersachsen wurde jugendpolitische Arbeit getan; sie konnten auch Vertreter in den Landesjugendring entsenden. Um das alles zu ordnen, wurde Anfang 1958 »im Sachsenhain ein jugendpolitischer Ausschuss gebildet, der sich aus den fünf Vertretern der Evangelischen Jugend im Landesjugendring und je einem Vertreter der niedersächsischen Landes- und Freikirchen zusammensetzt.« Seine Aufgabe wurde beschrieben, »die gemeinsamen jugendpolitischen Aufgaben der Evangelischen Jugend in Niedersachsen zu koordinieren und die Verbindung unter den Vertretern in den Kreis- und Stadtjugendringen zu intensivieren.« Zur rechtlichen Vertretung und um öffentliche Mittel (z. B. für Heimbaumaßnahmen, zentrale Treffen, Mitarbeiterschulungen und Seminare) beantragen, verteilen und abrechnen zu können, war bereits Anfang 1956 die »Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Niedersachsen« gegründet worden, die ihre Geschäftsstelle im Landesjugendpfarramt in Hannover hatte. Damit und mit der später aus öffentlichen Mitteln errichteten Stelle eines Jugendbildungsreferenten waren die Grundlagen für gemeinsame Stellungnahmen, Aktionen und eine intensivere Bildungsarbeit der evangelischen Jugendarbeit in den vier lutherischen Kirchen, der reformierten Kirche in Niedersachsen und in den Freikirchen gelegt. Unverständlich ist, warum Kelterborn[1] feststellt: »Damit lag die Mitbestimmung der evangelischen Jugendpolitik nicht mehr im Aufgabenhorizont des hannoverschen Landesjugendkonventes.« Zum einen konnte der Landesjugendkonvent einer Landeskirche nicht die evangelische Jugendpolitik im Land Niedersachsen bestimmen, zum anderen hatte gerade die Richtung, aus der Kelterborn kam, immer wieder das Abgeben von Stellungnahmen im öffentlichen Bereich abgelehnt.
JugendkonventeSeite 359 - 366 Ist es Zufall oder ein unbewusstes Übersehen, dass bei Elisabeth Weisser, der Hauptgeschäftsführerin der AGEJD bis 1968, in ihrem Buch »Freiheit und Bindung« und bei Ingo Holzapfel, dem Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend von 1988 bis 1994, in seinem Buch »Bindung und Freiheit« über die Vertretung der Jugend inhaltlich nichts ausgesagt wird, obwohl in einem »Votum zu jugendpolitischen Fragen« bei einer Tagung der Vertreter der Evangelischen Jugend aus den Landes- und Stadtjugendringen vom Juni 1952 ausdrücklich die Bildung von Jugendkonventen gefordert wurde? Bei Ingo Holzapfel tauchen im Register die Stichworte »Konvent«, »Jugendkonvent« oder »Landesjugendkonvent« nicht einmal auf. Auch »Jugenddelegierte« kommen nicht vor! Liegt das vielleicht daran, dass von Vielen die Jugendlichen - auch in der evangelischen Jugendarbeit - mehr als Objekte denn als Subjekte gesehen wurden? Nur Johannes Jürgensen, Generalsekretär der »Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik und Westberlin (aej)« ab 1975, erwähnt - mehr am Rande - »Jugendkonvente« und »Jugenddelegierte«. Während es in unserer Landeskirche für Hauptamtliche in der Jugendarbeit bald nach dem Kriegsende Zusammenkünfte gab (Kreisjugendpastoren, Gemeindehelferinnen, Diakone und Jugendwarte), waren Ehrenamtliche zwar zu den vom Landesjugendpfarramt angesetzten Mitarbeitertagen zusammen mit Hauptamtlichen eingeladen. Aber wer von den jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte schon vom Vormittag an dabei sein? Man gewinnt heute den Eindruck, dass in der Aufbauphase nach dem Krieg die Hauptberuflichen weithin die Arbeit und ihre Ausrichtung bestimmten. Jugendkonvente, die sich später auf den verschiedenen Ebenen bildeten, sollten und wollten ein Zeichen dafür sein, dass nicht nur über Jugendliche nachgedacht und für sie gearbeitet würde, sondern dass sie selber sich zu Worte melden, mitberaten und mitbeteiligt sein wollten. So wurde im Juli 1951 vom Burckhardthaus ein erster Konvent des Evangelischen Verbandes der weiblichen Jugend in Oldenburg abgehalten: »Jugend am Werk«. Im April 1952 fand eine weitere Tagung im Burckhardthaus in Gelnhausen statt, zu der aus unserer Landeskirche zwei Vertreterinnen delegiert waren (Magdalene Meyer aus Hannover und Adelheid Gössel aus Ostfriesland). Im Protokoll dieser Tagung von Ende Mai wurde aufgeführt, dass wie in Schleswig-Holstein, Hamburg, Oldenburg, Westfalen, Rheinland, Pfalz, Württemberg und Bayern auch ein Konvent in Hannover existiere. Vom 9. bis 11. Mai 1952 fand im Sachsenhain der erste Konvent für die »Weibliche Jugend« statt, nachdem über die Kreisjugendpastoren die Vertreterinnen aus den Kirchenkreisen benannt worden waren. Eine wirklichkeitsfremde Sicht wird deutlich, wenn Kelterborn feststellt, »Landesjugendpfarrer Peters« befürwortete »zusammen mit Frau Otte die gleichgeschlechtliche Jugendarbeit«. Es war in den 40er, 50er und zum Teil auch in den 60er Jahren in der evangelischen Jugendarbeit selbstverständlich - auch in der Schule -, dass Mädchen und Jungen getrennte Gruppen hatten (außer im EC). Von »befürworten« konnte also überhaupt nicht die Rede sein! In der Einladung zur ersten Konventstagung musste damals noch gesagt werden: »Hoffentlich wird es Ihnen möglich sein, sich für den Sonnabend von Ihrer Dienststelle oder Schule Urlaub zu erbitten. Über fünfzig Kirchenkreise hatten Delegierte benannt. Dabei waren die verschiedensten Berufe vertreten: Schülerin, Weberin, Haustochter, Angestellte, Verkäuferin, Kinderpflegerin; das Alter lag vorwiegend bei 17 bis 23 Jahren. Die Einladung umschrieb die Aufgabenstellung des Konventes so: Der Konvent soll verantwortlichen Gliedern unserer Mädchenkreise aus allen Kirchenkreisen der Landeskirche die Möglichkeit zu persönlicher Begegnung und zu gemeinsamen Beratungen über Fragen der Jugendarbeit geben. Wir freuen uns, wenn Sie die Fragen und Anliegen (möglichst konkret), die die Jugendkreise Ihres Kirchenkreises bewegen, mit zum Sachsenhain bringen. Andererseits haben wir Fragen, die wir gerne dem Jugendkonvent vorlegen möchten. Der zweite weibliche Jugendkonvent fand Ende Oktober 1952 im Sachsenhain statt mit dem Thema »Unsere Gemeinde«, darunter: Gottesdienst, unser Kirchengebäude, die Verbindung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen in der Gemeinde u. a. m. Schon bei dieser zweiten Zusammenkunft wurde bemängelt, »dass nicht ganz derselbe Kreis im Sachsenhain war als das erste Mal. Dadurch tauchten oft Fragen auf, die bereits auf der ersten Tagung des Konventes besprochen waren.« Die Fluktuation war eine der großen Schwierigkeiten für die Konventsarbeit. Welche ehrenamtliche Mitarbeiterin oder welcher ehrenamtliche Mitarbeiter konnte mit 17 Jahren (so war das Mindestalter festgesetzt) für zwei Jahre (das war als Regel vorgesehen) oder länger kontinuierlich mitarbeiten? Darum waren auch die Themen der Konventstagungen nicht aneinander anknüpfend sondern jeweils eigenständig, z. B. April 1953 »Wie stehe ich zu den kirchlichen Frauenberufen?«, September 1953 »Die Erneuerung des lutherischen Gottesdienstes«, Mai 1954 »Unsere Aufgabe im Staat« oder Oktober 1954 »Die Christus-Nachfolge in meinem Leben.« Bei den Vorbereitungen zur Zusammenkunft des ersten Konventes der männlichen Jugend wurde vom Landesjugendpfarramt als Aufgabe beschrieben: Der Jugendkonvent ist die Gemeinschaft der Jugendvertreter aus den einzelnen Kirchenkreisen, und zwar nicht der Pastoren und hauptamtlichen Berufsarbeiter, sondern der jungen Männer selber. Sie sollen gemeinsam die großen Aufgaben unserer Jugendarbeit beraten, Fragen und Wünsche äußern und Vorschläge machen. Mitverantwortung und Mitarbeit, das ist der Sinn. ... Das soll der Konvent deutlich machen? In einem weiteren Schreiben des Landesjugendpfarramtes als Einladung zu dieser ersten Konventstagung hieß es: Der Konvent ist... das echte Gegenüber der Jugendkreise selber zu den amtlich geordneten Führungskreisen (Jugendkammer, Landesarbeitskreis) und soll Fragen unserer Arbeit verantwortlich mit durchdenken, beraten und zu ihnen Stellung nehmend. Zu dem Konvent im Februar 1953 kamen 130 junge Männer im Alter von 17 bis 25 Jahre im Sachsenhain zusammen, »vom landwirtschaftlichen Arbeiter, Imker, Jungbauern waren fast alle Stände vertreten über Industrie, Wirtschaft, Verwaltung bis zu den Schülern.« Schon nach der zweiten Zusammenkunft im November 1953 findet sich im Protokoll der Satz: »Um zu einer positiven Arbeit zu kommen, wird um eine größere Beständigkeit der Teilnahme gebeten.« Themen der Konventszusammenkünfte waren »Jugend im Gottesdienst«, »Jugendmission auf dem Lande« und »Jugendmission in der Stadt«, Erarbeitung von Vorschlägen für die Dienstanweisung eines Kreisjugendpastors und eines Kreisjugendwartes, »Wehrdienst und Wehrdienstverweigerung«, »Das Leben der Jungen Gemeinde in der DDR« und »Menschen zwischen zwei Weltanschauungen«. Natürlich hatten sowohl der weibliche als auch der männliche Landesjugendkonvent eine eigenständige Leitung. In einer »Ordnung des Landesjugendkonventes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers« von 1953 hieß es: Die Kirchenkreis-Vertreter werden sprengelweise zu Arbeitsgemeinschaften zusammengefasst. Aus ihrer Mitte bestimmen sie den Sprengelsprecher. Die Konventsleitung besteht aus dem Konventsältesten, zwei Stellvertretern und zwei Schriftführern. Die Konventsleitung wird von den Mitgliedern des Konvents gewählt?[2] Nach längeren Vorüberlegungen wurde Ende September 1955 zu einer gemeinsamen Tagung des weiblichen und des männlichen Jugendkonventes in der zweiten Oktoberhälfte in den Sachsenhain eingeladen, unterschrieben von Brigitte Roßlan und Gerd Gerbes. Damit der Kreis nicht zu groß würde, sollten die Kirchenkreise durch je eine weibliche Delegierte und einen männlichen Delegierten vertreten werden. Kirchenkreise hatten Vertreter entsandt. Beide Konventsleitungen hatten beschlossen, als Thema dieser ersten Zusammenkunft »Kirchliche Feste - eine gute Tradition?« zu wählen, das mit einer Bibelarbeit des Landesjugendpastors und einem Referat von Oberlandeskirchenrat Utermöhlen eingeleitet und in Arbeitsgruppen gründlich durchgesprochen wurde. Da dieser gemeinsame Konvent »ein erster Versuch« war, wurde für den männlichen Konvent ein neuer Vorsitzender gewählt: Karl-Hans Schnell; Brigitte Roßlan, die Konventsvorsitzende des weiblichen Konvents, blieb für ihre Wahlzeit im Amt. Während für das Frühjahr 1956 noch einmal zu getrennten Tagungen des weiblichen und des männlichen Konvents eingeladen worden war, erging zum Herbst 1956 eine Einladung von B. Roßlan und K.-H. Schnell zu einer gemeinsamen Konventstagung unter dem Thema »Gottes Forderung an junge Christen«. 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren gekommen und beschlossen, dass »in Zukunft die gesamte Konventsarbeit, die bisher für Jungen und Mädchen getrennt lief, gemeinsam geschehen« sollte. Der Bericht schließt mit dem Wunsch, dass »die Konventsarbeit für alle Kreise und Gruppen in unserer Landeskirche fruchtbar« werden sollte. Öfter kam der Landesbischof zu den Konventstagungen, so auch im Herbst 1957 zu einem Referat über »Verantwortliche Mitarbeit«. Zu dieser Zusammenkunft war schon im Mitarbeiterbrief hingewiesen und das Thema inhaltlich vorbereitet worden. Es ging um Gewinnung, Schulung und Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Herbst 1958 und im Frühjahr 1959 war Thema »Verkündigung an junge Menschen« mit Referaten und inhaltlichen Beiträgen von Superintendent Creutzig, Verden, Landesjugendpastor Flohr, Pastor v. Vietinghoff, Hameln, und Volksmissionar Klaus Vollmer. Auch die »Ökumene« und die »Äußere Mission als Aufgabe der Ortsgemeinde« waren Themen; über »Das unverstandene Abendmahl« referierte 1959 Hans-Egbert Lange, Schulwochenpastor im Landesjugendpfarramt. Im Herbst 1962 wurde über »Junge Christen in unserer Gesellschaft« ausführlich gearbeitet. Aus den verfügbaren Unterlagen wird sichtbar, dass es in der Ausrichtung des Landesjugendkonventes und seiner Arbeit zwei unterschiedliche Richtungen gab. Die eine Richtung zielte auf eine stärkere missionarisch erweckliche Ausrichtung der Arbeit des Landesjugendkonventes. Kelterborn stellte fest, dass es dem Göttinger Sprengelsprecher von 1963 bis 1965, Wolfgang Kubik, nach und nach gelang, ... im Arbeitskreis und unter den Konventsdelegierten eine wachsende Mehrheit zu gewinnen. ... Das missionarisch-traditionelle Anliegen der Göttinger Jugendarbeit fand im Konvent Zustimmung.[3] Angeblich wurde »1966 der Arbeitskreis endgültig von den Göttinger Intentionen majorisiert«[4] (welch eine Ausdrucksweise!). Mit dieser Ausrichtung drohte der Konvent zu einem Jugendkreis auf landeskirchlicher Ebene zu werden.[5] Unter Niveau ging Deichgräber, wenn er unterstellte, dass das Zusammenfassen und Koordinieren der vielfältigen Arbeit in der Landeskirche ein »Kontrollieren« durch das Landesjugendpfarramt sein sollte. Und wenn das Landesjugendpfarramt für seine Arbeit um Kritik bat, stellte er verleumdend fest: »Man bereitet der Kritik geradezu einen Weg, man leiht ihr seinen Arm, man kokettiert mit ihr und scherzt mit ihr.« Die zweite Richtung im Konvent zielte darauf hin, dass die Mitglieder des Konventes als Delegierte ihrer Kirchenkreise Schwierigkeiten aus der Jugendarbeit ihrer Kirchenkreise, Erfahrungen und Entdeckungen in das Gespräch auf landeskirchlicher Ebene einzubringen hatten, die Gemeinschaft mit Delegierten anderer Kirchenkreise erleben und sich austauschen wollten über ihre Erfahrungen, Nöte und Freuden. Sie wollten an den Fragen der Jugendarbeit in der Landeskirche als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt sein. Dass die von Kelterborn so eindeutig behaupteten Mehrheiten in Wirklichkeit nicht stimmten, macht ein Brief des Konventsältesten Erich Marahrens vom 20. September 1965 an die Mitglieder des Arbeitskreises deutlich: Kein Mensch will eine »geistliche Erneuerung der Jungen Gemeinde« verhindern, nur sollte man damit in seiner eigenen Gruppe oder in der Gemeinde beginnen. Diese Arbeit hat ,am Mann' zu geschehen, dazu bedarf es keines Konventes. Genauso verhält es sich mit jeder Mitarbeiterschulung, die immer wieder als Arbeitsvorhaben des Konventes gefordert wird. Ich wüsste gerne das Rezept, wie man durch ein Konventswochenende einen Mitarbeiter schulen könnte[6]. Wie die Mehrheitsverhältnisse dieser beiden Gruppen im Konvent gegenüber der o. a. Darstellung Kelterborns wirklich lagen, machte Kelterborn selbst deutlich, wenn er von der Konvents-Arbeitskreissitzung im Oktober 1965 berichtete:
Vor allem zwei Meinungen standen sich hier - wie schon auf vergangenen
Arbeitskreissitzungen - gegenüber. Die eine Gruppe möchte vor allem in dem
Konvent eine Institution sehen, die sich der Probleme der einzelnen
Gruppenleiter ... annehmen. ... Die andere Gruppe möchte als Konvent
Verantwortung für alle Bereiche des kirchlichen Lebens wahrnehmen und Themen
auf den Konventstagungen diskutiert wissen, die über den Rahmen der engeren
Jugendarbeit hinausgehen. Gleichzeitig möchte sie den Konvent zu einem
wirkungsvollen und aktiven Bindeglied zwischen dem Landesjugendpfarramt und
Junger Gemeinde werden lassen Durch diese Polarisierung machte sich der Landesjugendkonvent selbst arbeitsunfähig. Darum ist es Unsinn zu schreiben, dass »der hannoversche Landesjugendkonvent administrativ beendet wurde«." Und ebenso ist es Unsinn, die Beendigung der Konventsarbeit mit der »Majorisierung ... durch die Hauptamtlichen« zu erklären.[8] Zu den Mitarbeiterkreisen auf Gemeinde-, Kirchenkreis- und Sprengelebene hatten immer schon Hauptamtliche gehört, aber immer in festgelegter Minderheit! Mit der neuen Ordnung der evangelischen Jugendarbeit in unserer Landeskirche von 1967 sollten die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die gleiche Ebene wie die hauptamtlichen gestellt werden: Kreisjugendpastoren, Kreisjugendwartinnen und -warte hatten ihre eigenen Konferenzen, ein- oder zweimal im Jahr. Dies sollte nun auch für die Ehrenamtlichen mit der »Konferenz ehrenamtlicher Mitarbeiter« gelten - mit eigener Leitung und eigenem Delegationsrecht in die Landesjugendkammer.
Ordnung für die JugendarbeitSeite 572 -580 I. Allgemeine Bestimmungen §1 Evangelische Jugendarbeit geschieht dort, wo junge Menschen unter dem Worte Gottes gemäß dem Bekenntnis unserer Kirche in Gemeinschaft des Glaubens und Lebens verantwortlich tätig werden. Ihr Zeichen ist das Kreuz auf der Weltkugel. Sie steht damit in der Gemeinschaft mit der Evangelischen Jugend Deutschlands. §2 Die Jugendarbeit steht unter der geistlichen Leitung und Aufsicht des Landesbischofs. Die evangelische Jugendarbeit kann sich für besondere Arbeitsgebiete im Sinne des § 1 eigene Einrichtungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel schaffen.
II. Konvente §4 1. Evangelische Jugendarbeit wird getragen: a) in den Kirchengemeinden beziehungsweise in den Gesamtverbänden und dem Stadtkirchenverband Hannover von dem Gemeinde-Jugendkonvent, b) in den Kirchenkreisen von dem Kirchenkreis-Jugendkonvent, c) in den Sprengeln von dem Sprengel-Jugendkonvent. 2. Mitarbeiter, die von Kirchengemeinden, Gesamtverbänden, dem Stadtkirchenverband Hannover, Kirchenkreisen oder Sprengeln für besondere Arbeitszweige der evangelischen Jugendarbeit nach Anhörung der zuständigen Konvente und des Landesjugendpfarrers angestellt werden (Pfarrer, Pastorinnen, Pfarrvikare, Jugendwarte, Gemeindehelferinnen u. a.), sollen von der anstellenden Körperschaft als Mitglieder in die entsprechenden Konvente abgeordnet werden. §5 1. Gemeinde-Jugendkonvent Ihm gehören an: 1. alle ehrenamtlichen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter, 2. ein Pastor oder eine Pastorin oder ein Pfarrvikar, die vom Pfarramt abgeordnet werden, 3. ein vom Kirchenvorstand abgeordneter Kirchenvorsteher, 4. bis zu drei von dem Gemeinde-Jugendkonvent zu berufende Gemeindeglieder. §6 Aufgabe 1. Der Gemeinde-Jugendkonvent hat die Jugendarbeit in der Kirchengemeinde zu fördern. Er hat zwei seiner Mitglieder, von denen eins ein ehrenamtlicher Mitarbeiter sein muß, in den Kirchenkreis-Jugendkonvent und Vertreter für den Orts- beziehungsweise Stadtjugendring zu wählen. 2. Insbesondere kann der Gemeinde-Jugendkonvent von dem Kirchenvorstand gemäß § 55, 57 und 58 der Kirchengemeindeordnung mit folgenden Aufgaben betraut werden: a) Mitwirkung an der Gestaltung des Gottesdienstes und des Gemeindelebens, b) Sorge für die Zurüstung der Mitarbeiter in der Kirchengemeinde, c) Planung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben. §7 Der Gemeinde-Jugendkonvent wählt seinen Vorsitzenden aus seiner Mitte. §8 Der Gemeinde-Jugendkonvent tritt mindestens vierteljährlich zur Beratung und Wahrnehmung seiner Aufgaben zusammen. Er ist bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Abstimmungen regeln sich entsprechend § 46 der Kirchengemeindeordnung. §9 Kirchenkreis-Jugendkonvent Ihm gehören an:
§10 Aufgabe 1. Der Kirchenkreis-Jugendkonvent hat für die Förderung der Jugendarbeit in allen Kirchengemeinden des Kirchenkreises zu sorgen. Zu seinen Aufgaben gehört die a) Beratung des Kreisjugendpfarrers, des Kreisjugendwartes und der Kreisjugendwartin, b) Zurüstung der Mitarbeiter im Kirchenkreis, c) Wahl von drei Vertretern aus seiner Mitte in den Sprengel-Jugendkonvent, von denen mindestens zwei ehrenamtliche Mitarbeiter sein müssen, d) Wahl von zwei ehrenamtlichen Mitarbeitern, die achtzehn bis fünfundzwanzig Jahre alt sein müssen, in die Konferenz ehrenamtlicher Mitarbeiter, e) Wahl der Vertreter für den Kreisjugendring. 2. Der Kirchenkreis-Jugendkonvent kann insbesondere von dem Kirchenkreistag gemäß § 15 Ziffer 5 der Kirchenkreisordnung mit folgenden Aufgaben beauftragt werden: a) Planung und Durchführung besonderer gemeinsamer Veranstaltungen der Jugend im Kirchenkreis, b) Mitwirkung bei besonderen Gottesdiensten und sonstigen Veranstaltungen. §11 Der Kirchenkreis-Jugendkonvent wählt seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren aus seiner Mitte. Wiederwahl ist zulässig. §12 Der Kirchenkreis-Jugendkonvent tritt mindestens halbjährlich zur Beratung und Wahrnehmung seiner Aufgaben zusammen. Er ist bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Abstimmungen regeln sich entsprechend § 46 der Kirchengemeindeordnung. §13 Sprengel-Jugendkonvent Ihm gehören an: 1. die gemäß § 10 Abs. 1 Buchst, c von den Kirchenkreis-Jugendkonventen gewählten Mitglieder, 2. je ein von den im Sprengel bestehenden Verbänden eigener Prägung gewähltes Mitglied, 3. je ein von den im Sprengel bestehenden freien Arbeitsformen evangelischer Jugendarbeit gewähltes Mitglied, 4. der von den Kreisjugendpfarrern des Sprengeis gewählte Vertrauensmann, 5. ein von dem Sprengelbeirat aus seiner Mitte gewähltes Mitglied, 6. bis zu drei von dem Sprengel-Jugendkonvent zu berufende Gemeindeglieder, 7. der Landessuperintendent. §14 Aufgabe 1. Der Sprengel-Jugendkonvent soll die Jugendarbeit im Sprengel anregen und fördern. Er soll Vorschläge und Anregungen an die Landesjugendkammer geben. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Zurüstung der Mitarbeiter im Sprengel, b) Beratung gemeinsamer Fragen der Jugendarbeit, c) Durchführung von Jugendgruppen-Leiterkursen und von Lehrgängen zur Erlangung des Jugendgruppen-Leiterausweises, d) Wahl eines Vertreters und seines Stellvertreters für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte in die Landesjugendkammer. Wiederwahl ist zulässig. e) Wahl von Vertretern in Ausschüsse zuständiger Regierungsbezirke, f) Vorschläge für die Verteilung der Landes- und Bundesmittel im Sprengel. 2. Der Sprengel-Jugendkonvent nimmt ferner die Aufgaben wahr, die ihm der Landessuperintendent gemäß Artikel 69 Absatz z Buchstabe d und e der Kirchenverfassung überträgt: a) Planung und Durchführung besonderer gemeinsamer Veranstaltungen der Jugend im Sprengel, b) Mitwirkung bei besonderen Gottesdiensten und sonstigen Veranstaltungen, c) Beratung des Sprengelbeirates. §15 Der Sprengel-Jugendkonvent wählt seinen Vorsitzenden und dessen ersten und zweiten Stellvertreter aus seiner Mitte auf die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. §16 Der Sprengel-Jugendkonvent tritt mindestens halbjährlich zur Beratung und Wahrnehmung seiner Aufgaben zusammen. Bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder ist er beschlussfähig. Abstimmungen regeln sich entsprechend § 46 der Kirchengemeindeordnung.
III. Landesjugendkammer §17 Bildung Für die gesamte evangelische Jugendarbeit in der Landeskirche wird eine Landesjugendkammer gebildet. Ihr gehören an: a) der Landesjugendpfarrer als Vorsitzender, b) die von den Sprengel-Jugendkonventen gemäß § 14 Abs. 1 Buchst. d gewählten Mitglieder, c) je zwei von der Kreisjugendpfarrerkonferenz, von der Gemeindehelferinnenkonferenz und von der Jugendwartekonferenz und von der Konferenz der ehrenamtlichen Mitarbeiter gewählte Mitglieder, d) je ein von den einzelnen in der Landeskirche bestehenden evangelischen Jugendverbänden eigener Prägung und ständigen Arbeitskreisen besonderer Arbeitsformen gewähltes Mitglied, e) ein von dem Bischofsrat entsandter Landessuperintendent für die Dauer von vier Jahren, f) der Leiter des Amtes für Gemeindedienst, g) der Dezernent des Landeskirchenamtes, h) bis zu drei von der Landes Jugendkammer zu berufende ehrenamtliche Mitarbeiter. Die Amtsdauer der Mitglieder nach Abs. 1 Buchst, b bis d und h beträgt vier Jahre. Wiederwahl und erneute Berufung und Entsendung sind zulässig. §18 Aufgabe Der Landesjugendkammer obliegt die Verantwortung für die gesamte Jugendarbeit in der Landeskirche. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
§ 19 Die Landesjugendkammer tritt halbjährlich zusammen. Bei Anwesenheit der Hälfte ihrer Mitglieder ist sie beschlussfähig. Zu jeder Sitzung ist der Landesbischof einzuladen, nimmt er teil, so führt er den Vorsitz. Die Landesjugendkammer gibt sich eine Geschäftsordnung. Abstimmungen regeln sich entsprechend § 46 der Kirchengemeindeordnung. Über die Verhandlungen der Landesjugendkammer ist eine Niederschrift anzufertigen, den Mitgliedern zuzustellen, in ein Protokollbuch einzutragen und von dem Vorsitzenden und zwei Teilnehmern zu unterzeichnen.
IV. Landesjugendpfarramt §20 Landesjugendpfarrer Der Landesjugendpfarrer wird von dem Landesbischof nach Anhörung der Landesjugendkammer als Pfarrer der Landeskirche gemäß Artikel 38 der Kirchenverfassung berufen. Der Landesjugendpfarrer ist dem Landesbischof, unbeschadet der Aufsichtsbefugnis anderer Stellen, für die gesamte Jugendarbeit in der Landeskirche verantwortlich. §21 Aufgabe 1. Der Landesjugendpfarrer hat die Aufgabe, die gesamte Jugendarbeit der Landeskirche zu fördern, die Verbindung mit der Jugendarbeit anderer Kirchen, mit der Jugendkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie mit den freikirchlichen Jugendwerken zu pflegen. Er verfügt über die Mittel im Rahmen des Haushaltsplanes und führt die Fachaufsicht über die hauptberuflichen Mitarbeiter im Landesjugendpfarramt. 2. Der Landesjugendpfarrer hat im Rahmen seiner Aufgaben dafür zu sorgen, daß die in der Jugendarbeit tätigen Kreisjugendpfarrer und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit zu regelmäßigen Konferenzen, die ihrer Zurüstung und der Beratung von einschlägigen Sachfragen dienen sollen, zusammentreten. Die Konferenzen können Eingaben an die Landesjugendkammer richten. §22 Mitarbeiter 1. In dem Landesjugendpfarramt werden hauptberufliche Mitarbeiter (Pfarrer, Pastorinnen, Pfarrvikare, Gemeindehelferinnen, Jugendwarte und andere) auf Vorschlag des Landesjugendpfarrers nach Anhörung der Landesjugendkammer von den zuständigen Körperschaften angestellt. 2. In den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln werden hauptberufliche Mitarbeiter nach Anhörung des Landesjugendpfarrers von den zuständigen Stellen zur Förderung der Jugendarbeit in ihrem Bereich angestellt. §23 Kreisjugendpfarrer In den Kirchenkreisen werden Kreisjugendpfarrer nach Anhörung des Landesjugendpfarrers und des Kirchenkreis-Jugendkonventes auf Vorschlag des Pfarrkonventes vom Kirchenkreisvorstand für die Dauer von sechs Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig. §24 Geschäftsstelle Das Landesjugendpfarramt ist dem Amt für Gemeindedienst zugeordnet, das für dieses die Kassen- und Rechnungsführung wahrnimmt. Das Landesjugendpfarramt hat eine Geschäftsstelle, der ein Geschäftsführer vorsteht. Er wird wie etwaige weitere Mitarbeiter auf Vorschlag des Landesjugendpfarrers vom Amt für Gemeindedienst angestellt.
V. Schlußbestimmung §25 Diese Ordnung tritt am 1. Februar 1967 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten die Verordnungen vom n. August 1941 (Kirchliches Amtsblatt 1941 Seite 74), vom 29. August 1949 (Kirchliches Amtsblatt 1949 Seite 73) und vom 4. September 1950 (Kirchliches Amtsblatt 1950 Seite 89) außer Kraft. Hannover, den 1. Februar 1967 - Das Landeskirchenamt - D. Lilje
Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber den Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen vom 19. Oktober 1945(Stuttgarter Schuldbekenntnis) Seite 581 - 582 Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland begrüßt bei seiner Sitzung am 18. und 19 .Oktober 1945 in Stuttgart Vertreter des Ökumenischen Rates der Kirchen. Wir sind für diesen Besuch umso dankbarer, als wir uns mit unserem Volk nicht nur in einer großen Gemeinschaft der Leiden wissen, sondern auch in einer Solidarität der Schuld. Mit großem Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben. Nun soll in unseren Kirchen ein neuer Anfang gemacht werden. Gegründet auf die Heilige Schrift, mit ganzem Ernst ausgerichtet auf den alleinigen Herrn der Kirche, gehen sie daran, sich von glaubensfremden Einflüssen zu reinigen und sich selber zu ordnen. Wir hoffen zu dem Gott der Gnade und Barmherzigkeit, dass Er unsere Kirchen als Sein Werkzeug brauchen und ihnen Vollmacht geben wird, Sein Wort zu verkündigen und Seinem Willen Gehorsam zu schaffen bei uns selbst und bei unserem ganzen Volk. Daß wir uns bei diesem neuen Anfang mit den anderen Kirchen der ökumenischen Gemeinschaft herzlich verbunden wissen dürfen, erfüllt uns mit tiefer Freude. Wir hoffen zu Gott, dass durch den gemeinsamen Dienst der Kirchen dem Geist der Macht und der Vergeltung, der heute von neuem mächtig werden will, in aller Welt gesteuert werde und der Geist des Friedens und der Liebe zur Herrschaft komme, in dem allein die gequälte Menschheit Genesung finden kann. So bitten wir in einer Stunde, in der die ganze Welt einen neuen Anfang braucht: Veni creator spiritus! Stuttgart, den 19. Oktober 1945 Unterzeichnet von Landesbischof D. Wurm, Landesbischof D. Meiser, Bischof D. Dr. Dibelius, Superintendent Hahn, Pastor Asmussen D. D., Pastor Niemöller D. D., Landesoberkirchenrat Dr. Lilje, Superintendent Held, Pastor Lic. Niesel, Dr. Dr. Heinemann. Anmerkungen[1] Kelterborn, Hans-Georg: Evangelische Jugendarbeit im Wandel – Jugendarbeit in Niedersachsen 1945 – 1980. Göttingen 1981. S. 232 [2] »Ordnung« im Landeskirchlichen Archiv E 50 Nr. 663. [3] Kelterborn S. 321 [4] Kelterborn S. 321 [5] Deichgräber, Reinhard: Alarm um die Jugendarbeit. Hermannsburg 1968. Seite 7 [6] Brief im Landeskirchlichen Archiv E 50 Nr. 321. [7] Kelterborn, S.233f. [8] Kelterborn, S. 135 Links
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